Allgemeine Mietbedingungen (AGB)
für die Anmietung von Motorrädern bei Motezza Rent a Classic – Gerhard Huber (nachfolgend „MRC“/„Vermieter“) und dem Mieter (nachfolgend „Mieter“).
- Geltung: Diese Bedingungen gelten für jede Anmietung eines im Mietvertrag bezeichneten Motorrads inkl. gebuchter Zusatzausrüstung.
- Version:
- Sprachen: Diese deutsche Fassung dient der Verständlichkeit. Bei Abweichungen ist die italienische Version maßgeblich.
Vertragsgegenstand
Kurzfassung
- Du mietest das im Vertrag genannte Motorrad für die vereinbarte Zeit.
- Enthalten sind nur Miete und gebuchte Extras, keine Reiseleistungen.
- Übergabe- und Rücknahmeprotokoll gehören zum Vertrag.
- Mit Abschluss des Mietvertrages erhält der Mieter das Recht, das im Mietvertrag bezeichnete Motorrad für die vereinbarte Dauer vertragsgemäß zu nutzen. MRC hat Anspruch auf Zahlung des Mietzinses und sonstiger vereinbarter Entgelte.
- Vertragsgegenstand ist ausschließlich die Anmietung eines Motorrads einschließlich gebuchter Ausstattung/Zusatzausrüstung. Reiseleistungen schuldet MRC nicht. Der Mieter führt die Fahrt eigenverantwortlich durch.
- Bei Übergabe und Rückgabe sind Übergabe- bzw. Rücknahmeprotokoll vollständig auszufüllen und zu unterschreiben; beide sind Vertragsbestandteil.
1. Mieter
Kurzfassung
- Verantwortlich ist, wer den Mietvertrag unterschreibt.
- Fahren darf nur der Mieter mit gültiger Fahrerlaubnis.
- Fahren unter Alkohol/Drugs/Müdigkeit ist verboten.
- Mieter und verantwortlich ist der Unterzeichner des Mietvertrags – unabhängig davon, wer gebucht oder bezahlt hat.
- Das Motorrad darf ausschließlich vom Mieter geführt werden; eine Überlassung an Dritte ist untersagt.
- Erforderlich ist ein gültiger Führerschein A/A2 am Ort und Zeitpunkt der Übernahme sowie die Erfüllung aller gesetzlichen Voraussetzungen. Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen, beeinträchtigenden Medikamenten oder bei Übermüdung ist untersagt.
- Dem Mieter ist untersagt, das Motorrad zu verpfänden, zu verkaufen oder sonst über Fahrzeug/Teile/Zubehör/Dokumente zu verfügen, soweit dadurch Rechte von MRC beeinträchtigt werden.
2. Eigentum
Kurzfassung
- Das Motorrad gehört MRC. Unzulässige Weitergabe oder Untervermietung ist unwirksam.
MRC ist alleiniger Eigentümer des im Mietvertrag genannten Motorrads. Mitarbeiter von MRC sind berechtigt, im Namen des Unternehmens zu handeln. Jede Untervermietung oder Übertragung des Motorrads durch andere als MRC ist unwirksam.
↑ nach oben3. Miete
Kurzfassung
- Mietpreis inkl. Steuer, Haftpflicht, Schmierstoffe; Treibstoff exkl.
- Kaution: 800 € pro Motorrad (Kreditkarte auf Mieternamen oder bar).
- Keine Kilometerbegrenzung.
- Gegenstand ist die zeitweise Überlassung des gebuchten Motorrads und der gebuchten Zusatzausrüstung.
- Die Mietgebühr umfasst Kfz-Steuern, Haftpflichtversicherung und Schmierstoffe; Treibstoff exklusive. Es wird keine Kilometerbegrenzung vereinbart.
- Kaution: 800 € pro Motorrad in bar oder per Kreditkarte (Mastercard/Visa auf den Namen des Mieters). Keine Debit/Bankomat- oder American-Express-Karten.
- Der gültige Führerschein ist im Original vor Übernahme vorzulegen.
4. Buchung und Zahlung
Kurzfassung
- Reservierung sichern: 15 % Anzahlung bei Buchung. Rest bequem bei Abholung.
- Wenn du in Verzug gerätst: ab der 2. Erinnerung können 4,00 € Mahngebühr und 10 % Verzugszinsen anfallen.
- Nichtabnahme/No‑Show: MRC kann den entstandenen Schaden geltend machen.
Anzahlung: 15 % des Gesamtmietpreises bei Buchung. Restzahlung: bei Fahrzeugübernahme.
Weitere Kosten (z. B. Verlängerung) sind bei Rückgabe fällig. Bei Zahlungsverzug kann MRC ab der zweiten Mahnung 4,00 € Mahngebühr und 10 % Verzugszinsen verlangen. Nimmt der Mieter das Motorrad trotz Reservierung oder zum vereinbarten Termin nicht ab, kann MRC Schadensersatz verlangen; der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt vorbehalten.
↑ nach oben5. Übergabe und Rückgabe
Kurzfassung
- Rückgabe persönlich, pünktlich, am vereinbarten Ort – vollgetankt.
- Außerhalb Geschäftszeiten haftest du bis zur Öffnung.
- Verspätete Rückgabe: Tagesgrundpreis pro angebrochenem Tag.
- Übergabe im guten Gesamt- und Betriebszustand mit allen erforderlichen Dokumenten/Teilen/Zubehör.
- Rückgabe: persönlich, zum vereinbarten Ort/Zeitpunkt/Zustand und vollgetankt. Bei Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten haftet der Mieter bis zur Öffnung der Vermietstation für Verlust/Diebstahl/Beschädigung. Grobe Verschmutzung: Reinigungskosten zulasten des Mieters. Verspätete Rückgabe: pro angebrochenem Kalendertag Tagesgrundpreis (Gegenbeweis geringeren Schadens möglich). Rückführung wegen vom Mieter zu vertretendem Schaden: 2,20 €/km Bergungskosten.
6. Rücktritt (Stornierung)
Kurz und klar
- Bis 10 Tage vorher: Anzahlung (15 %) vollständig zurück.
- 10 Tage bis 48 Std. vorher: Anzahlung (15 %) als Stornogebühr.
- Weniger als 48 Std. oder No‑Show: voller Mietpreis fällig.
6.1. Rücktritt durch den Mieter
- Bis 10 Tage vor Mietbeginn: vollständige Rückerstattung der Anzahlung (15 %).
- Ab 10 Tagen bis 48 Stunden vor Mietbeginn: die Anzahlung (15 %) wird als Stornogebühr einbehalten.
- Weniger als 48 Stunden vor Mietbeginn: gesamter Mietpreis fällig.
6.1.2. No-Show / verspätete Anreise
No-Show oder verspätete Anreise mit erkennbar nicht mehr in Anspruch zu nehmender Leistung: 100 % des Mietpreises. Bei verspäteter Anreise bleibt der volle Mietpreis für die ursprünglich gebuchte Dauer fällig.
6.2. Rücktritt/Kündigung durch MRC
Fristlose Kündigung bei wichtigem Grund (z. B. falsche Angaben, schwerwiegende Pflichtverletzung); Motorrad sofort zurückzugeben. Gelingt eine anderweitige Vermietung, reduzieren sich Stornogebühren entsprechend.
↑ nach oben7. Pflichten des Mieters (Nutzung)
Kurzfassung
- Motorrad sorgfältig behandeln und regelmäßig prüfen (Öl, Luftdruck, Kette).
- Nachts nicht auf öffentlichen Straßen abstellen; Lenkschloss verriegeln.
- Verboten: Motorsport, Offroad, Ausfuhr aus Italien, gewerbliche Nutzung.
Sorgfältiger Umgang; Beachtung von Vorschriften/Betriebsanleitungen; regelmäßige Kontrolle von Öl, Reifendruck, Kettenspannung. Nachts (22:00–06:00) kein Abstellen auf öffentlichen Straßen; Lenkschloss verriegeln. Verboten: Motorsport, nicht öffentliche/rennähnliche Straßen, grenzüberschreitende Fahrten aus Italien, gewerbliche Nutzung, technische/optische Veränderungen. Technische Probleme/Schäden sofort MRC melden; keine Eigenreparaturen. Beachtung der StVO; Haftung für Bußgelder/Strafen; MRC kann eine angemessene Verwaltungsgebühr erheben. Die im Fahrzeug installierte GPS‑Ortung darf während der Mietdauer nicht deaktiviert, abgeschirmt oder manipuliert werden.
↑ nach oben8. Haftung des Mieters
Kurzfassung
- Du haftest für Schäden/Diebstahl, soweit du fehlendes Verschulden nicht nachweist.
- Ersatz u. a. für Reparatur, Bergung, Gutachten, Wertminderung, Mietausfall.
- Bei unsachgemäßer Nutzung (z. B. Burnouts) haftest du für erhöhten Reifenverschleiß.
Haftung bei Diebstahl sowie für alle während der Mietzeit entstehenden Schäden am Motorrad/Dokumenten/Teilen/Zubehör, sofern fehlendes Verschulden nicht nachgewiesen wird. Ersatz u. a. von Reparatur-, Bergungs-/Rückführungskosten, Sachverständigenkosten, technischer/merkantiler Wertminderung und Mietausfall (pro Tag Tagesgrundgebühr); bei Diebstahl: Wiederbeschaffungswert. Unsachgemäße Nutzung (z. B. Burnouts) führt zu Ersatzpflicht für übermäßigen Reifenverschleiß. Gegenbeweis geringeren Schadens bleibt vorbehalten.
↑ nach oben9. Pflichten & Haftung von MRC
Kurzfassung
- Übergabe in verkehrs- und betriebssicherem Zustand.
- Kleine notwendige Reparaturen bis 150 € mit Belegen erstattbar.
- Schadensersatz gegen MRC bei einfacher Fahrlässigkeit beschränkt.
Übergabe im gereinigten, betriebs- und verkehrssicheren Zustand; Vorschäden nur anerkannt, wenn schriftlich vermerkt. Notwendige Reparaturen ohne Verschulden des Mieters: Vertragswerkstatt bis 150 € ohne Rücksprache zulässig (Originalbelege vorlegen); darüber Zustimmung von MRC. Schadensersatz gegen MRC ausgeschlossen, sofern kein Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit; keine Beschränkung bei Personenschäden; bei einfacher Fahrlässigkeit Haftung auf typische, vorhersehbare Schäden beschränkt. Keine Haftung für zurückgelassene Gegenstände.
↑ nach oben10. Verhalten bei Unfall/Schaden/Diebstahl
Kurzfassung
- Sofort MRC informieren und Polizei rufen.
- Beweise sichern; keine Schuldeingeständnisse.
- Reparaturen/Abschleppen nur nach Abstimmung.
Unverzüglich MRC informieren; Abschlepp-/Reparaturdienste nur nach Abstimmung beauftragen. Polizei einschalten; Beweise sichern; Beteiligte feststellen. Kein Schuldanerkenntnis; keine Zahlungen/Vergleiche, die den Versicherungsschutz gefährden.
↑ nach oben11. Versicherungsschutz
Kurzfassung
- Haftpflichtversicherung für Drittschäden vorhanden.
- Keine Vollkasko; Zusatzversicherungen empfohlen.
Haftpflichtversicherung für Drittschäden besteht. Keine Vollkasko. Empfehlung: Reise-, Storno-, Unfall-, Rechtsschutzversicherung.
↑ nach oben12. Fahrzeug/-kategorie
Kurzfassung
- Wunschmodell wird angestrebt; sonst gleichwertig/höherwertig zum selben Preis.
Bemühen um das gewünschte Modell; bei Nichtverfügbarkeit: gleichwertiges/höherwertiges Motorrad zum selben Preis.
↑ nach oben13. Persönliche Daten
Kurzfassung
- Datenverarbeitung zur Vertragsabwicklung, Sicherheit und Bonitätsprüfung.
- Weitergabe nur soweit erforderlich und gesetzlich zulässig.
- GPS‑Tracking verbaut; Ortungsdaten 365 Tage gespeichert – Details in der Datenschutzerklärung.
Elektronische Verarbeitung personenbezogener Daten zur Vertragsabwicklung, Statistik, Bonitätsprüfung und zum Schutz des Vermögens von MRC; Weitergabe an Dritte im erforderlichen Umfang bei Vertragsverletzungen. Es gelten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. personenbezogener Daten zur Vertragsabwicklung, Statistik, Bonitätsprüfung und zum Schutz des Vermögens von MRC; Weitergabe an Dritte im erforderlichen Umfang bei Vertragsverletzungen. Es gelten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
GPS-Ortung: Fahrzeuge sind mit GPS-Tracking ausgestattet; Standort-/Bewegungsdaten werden 365 Tage gespeichert. Verarbeitung nach geltendem italienischem Datenschutzrecht (Regolamento (UE) 2016/679 und D.lgs. 196/2003 e s.m.i.). Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.
↑ nach oben14. Recht
Kurzfassung
- Es gilt italienisches Recht.
Es gilt italienisches Recht.
↑ nach oben15. Erfüllungsort & Gerichtsstand
Kurzfassung
- Erfüllungsort: Sitz von MRC.
- Gerichtsstand, soweit zulässig: Florenz, Italien.
Erfüllungsort ist der Sitz von MRC. Soweit zulässig: ausschließlicher Gerichtsstand Florenz, Italien.
↑ nach oben16. Sonstiges
Kurzfassung
- Nebenabreden/Änderungen bedürfen der Schriftform.
- Salvatorische Klausel; maßgebliche Sprachfassung: Italienisch.
Schriftform für Nebenabreden/Änderungen (auch Abweichung von dieser Klausel). Salvatorische Klausel. Maßgebliche Sprachfassung: Italienisch.
Version: 11/2025
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